Wir im Ortsbeirat
Seit 1972 können nach § 81 der Hessischen Gemeindeordnung durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates werden von den Bürger:innen des Ortsbezirks gleichzeitig mit den GemeindevertreterInnen für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Die Wahlzeit hat zur Zeit eine Dauer von 5 Jahren.
Wir sind zur Zeit mit drei Mitgliedern im Ortsbeirat vertreten.
Aktuelle Informationen zu den Sitzungen des Ortsbeirates (Sitzungstermine, Tagesordnung) finden Sie hier.