Ortsverband

Haben Sie Interesse uns zu unterstützen?

Der Ortsverband ermöglicht die Basisarbeit unserer Partei: Engagierte Bürger:Innen treffen sich zur regelmäßigen Diskussion und politischen Willensbildung in ihrem Stadtteil. Haben Sie Interesse an der Mitarbeit?

Unterstützen Sie uns, indem Sie Mitglied der Freien Demokraten werden!

Wer die Parteiarbeit reformieren will, wer sie unterstützen will, muss da anfangen, wo es anfängt: beim Eintritt in die Partei.

Sie können Ihren Mitgliedsantrag hier stellen:

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Neumitglieder-Leitfaden

Gerne möchten wir alle politisch Interessierten unseren Leitfaden für Einsteiger an Herz legen, welchen Sie unter dem folgenden Link abrufen könnt:

Neumitglieder-Leitfaden


Hinweis zu den Beiträgen

Unsere politische Arbeit finanzieren wir zu erheblichen Teilen aus Mitgliedsbeiträgen. Damit bestreiten wir zu einem guten Teil die Öffentlichkeitsarbeit der Partei, die Kampagnen im Wahlkampf, aber auch Diskussionsveranstaltungen sowie Trainings für unsere Mitglieder.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Wer mehr verdient, zahlt also mehr. Als Richtwert gilt nach der Satzung 0,5 Prozent Ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Zur Orientierung sieht die Finanz- und Beitragsordnung der Bundespartei folgende Einkommens- und Beitragsstaffel vor:

Brutto-Gehalt/Monat        | Min. Beitrag/Monat

A   bis 2.400 EURO            | 10,00 EURO
B   2.401 bis 3.600 EURO | 12.00 EURO
C   3.601 bis 4.800 EURO | 18,00 EURO
D   über 4.800 EURO         | 24.00 EURO

Die örtlichen Gliederungen haben das Recht, von der bundesweiten Beitragsstaffel abzuweichen und höhere Beiträge festzulegen. Der Vorstand Ihres Orts- oder Kreisverbandes wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Selbstverständlich können Sie auch einen höheren Monatsbeitrag wählen.

Schüler, Studierende, Erwerbslose und Rentner können im Antragsformular einen reduzierten Mitgliedsbeitrag beantragen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei der zuständigen Gliederung, in der Regel Ihr Orts- bzw. Kreisverband.

Steuerliche Informationen

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. So sind bis zu 3.300 Euro abzugsfähig: Für die ersten 1.650 Euro bekommen Sie die Hälfte als Steuererstattung zurück, der Rest ist als weitere Sonderausgabe zusätzlich absetzbar. Ein Spendenbeleg geht Ihnen zu Beginn eines jeden Folgejahres automatisch von der Bundespartei zu.